Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/pl/headlines/economy/20220228STO24218/nowe-przepisy-ue-dla-bardziej-ekologicznych-i-etycznych-baterii
Batterien entwickeln sich zu einem strategischen Markt, weshalb das Europäische Parlament neue Gesetze verabschiedet hat, um die damit verbundenen ökologischen, ethischen und sozialen Fragen anzugehen.
Es wird erwartet, dass die Straßen der EU bis 2030 auf der Straße sein werden mindestens 30 Millionen emissionsfreie Elektrofahrzeuge. Obwohl von Elektroautos erwartet wird, dass sie die Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren, haben sie auch ein umweltschädliches Minus: Batterien.
Am 14. Juni verabschiedete das Europäische Parlament eine Aktualisierung Unionistisch die Richtlinie über Batterien und Akkumulatorenum sicherzustellen, dass Batterien und Akkumulatoren nach ihrem Ende ihrer Lebensdauer wiederverwendet, regeneriert oder recycelt werden können.
Die neuen Regeln sind verknüpft mit EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und Industriestrategie der EU. Sie sollen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abdecken, vom Design über den Verbrauch bis hin zum Recycling.
Sobald die neuen Regeln vom Rat förmlich genehmigt wurden, treten sie direkt in Kraft. Sie werden ausgewogenere, effizientere und langlebigere Batterien ermöglichen.
Mitglieder des Europäischen Parlaments forderten Einführung einer neuen Batteriekategorie - zu „leichten Transportmitteln“ wie E-Bikes oder E-Scootern aufgrund ihrer zunehmenden Nutzung und technologischen Entwicklung. Die neue Kategorie wird zusätzlich zu den bestehenden Batteriekategorien (tragbare Batterien, Automobilbatterien und Industriebatterien) eingeführt.
Bis 2030 wird die weltweite Nachfrage nach Batterien voraussichtlich um das 14-fache steigen, wobei auf die EU möglicherweise 17% dieser Nachfrage entfallen. Dies ist hauptsächlich auf die Entwicklung der digitalen Wirtschaft, der erneuerbaren Energien und der kohlenstoffarmen Mobilität zurückzuführen. Die Zunahme der Anzahl batteriebetriebener Elektrofahrzeuge wird diesen Markt auf globaler Ebene strategisch machen.
Batterien müssen gekennzeichnet werden, um über ihren CO2-Fußabdruck zu informieren, damit ihre Auswirkungen auf die Umwelt transparenter werden. Es wird für Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für leichte Transportmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh vorgeschrieben sein. Darüber hinaus wird es die gesamte Lebensdauer von Batterien und Batterien abdecken und garantieren, dass neue Batterien Mindestmengen an bestimmten Rohstoffen enthalten.
Im Jahr 2020, fast die Hälfte (47%) der tragbaren Batterien und in der EU verkaufte Batterien wurden zum Recycling gesammelt. Für jeden Batterietyp gibt es aufgrund der unterschiedlichen Metalle und chemischen Verbindungen, die bei ihrer Herstellung verwendet werden, spezielle Recyclingverfahren.
In den neuen Vorschriften wurden strengere Sammelziele für Gerätebatterien (45% bis 2023, 63% bis 2027 und 73% bis 2030) und Batterien für leichte Verkehrsmittel (51% bis 2028, 61% bis 2031) aufgenommen.
Darüber hinaus müssen alle Abfälle aus leichten Transportbatterien, Autobatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugen für die Endverbraucher kostenlos gesammelt werden, unabhängig von ihrer Art, chemischen Zusammensetzung, ihrem Zustand, ihrer Marke oder Herkunft.
Nach den neuen Vorschriften müssen Mindestgehalte an zurückgewonnenem Kobalt (16%), Blei (85%), Lithium (6%) und Nickel (6%) aus Produktions- und Verbraucherabfällen in neuen Batterien wiederverwendet werden.
Die Batterieproduktion ist stark abhängig von Import wichtiger Rohstoffe, insbesondere Kobalt, Lithium, Nickel und Mangan, die erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben.
Um Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken und eine ethischere Beschaffung von Batterien sicherzustellen, sehen die neuen Vorschriften Sorgfaltspflichten für die Hersteller vor. Sie werden die Anforderungen in Bezug auf die sozialen und ökologischen Risiken erfüllen müssen, die mit dem Erwerb, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen und Sekundärrohstoffen verbunden sind. Alle Betreiber, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, mit Ausnahme von KMU, müssen diese Sorgfaltspflicht entwickeln und umsetzen.
Die neuen Vorschriften werden das Entfernen und Auswechseln von Batterien erleichtern und die Verbraucher besser informieren. Tragbare Batterien in Geräten sollten so konzipiert sein, dass Benutzer sie leicht herausnehmen und austauschen können. Diese Anforderung wird 3,5 Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften verbindlich. Weitere Informationen zu Kapazität, Leistung, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung sowie zum Symbol für die selektive Sammlung der Batterie werden bereitgestellt.
14/3/25
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