
Er soll die gesamte Wertschöpfungskette transparent machen. Wie viel er Recyclern und Second-Life-Anbietern tatsächlich bringt, hängt jedoch von der Qualität und Verfügbarkeit der Daten ab.
Der Batteriepass ist ein elektronischer Datensatz, der einer einzelnen Batterie zugeordnet ist und über einen QR-Code auf dem Produkt abgerufen wird. Grundlage ist Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542. Ziel ist die lückenlose Nachverfolgbarkeit von der Rohstoffgewinnung über Herstellung und Nutzung bis zur Wiederverwendung und zum Recycling.
Der Zugriff ist dreistufig geregelt:
Auf Modellebene umfasst der Batteriepass unter anderem:
Für jede einzelne Batterie kommen dynamische Daten hinzu, die während der Nutzung aktualisiert werden: der Gesundheitszustand (State of Health, SoH), die Anzahl der Ladezyklen sowie Angaben zu Störfällen und Betriebsbedingungen.
Für Recycler bringt der Batteriepass einen klaren Mehrwert. Verlässliche Angaben zu Zellchemie, Aufbau, Gefahren und Demontage erleichtern die Planung von Transport, Lagerung und Aufbereitung.
Anders sieht es bei Second-Life-Entscheidungen aus. Ob eine Batterie wiederverwendet, aufbereitet oder als Energiespeicher eingesetzt werden kann, lässt sich nur mit aktuellen und belastbaren Zustandsdaten zur einzelnen Einheit beurteilen. Offen sind vor allem drei Fragen:
Der Batteriepass verliert dadurch nicht an Bedeutung. Er ergänzt aber die unabhängige Diagnostik, statt sie zu ersetzen. Second-Life-Anbieter brauchen weiterhin Tests, Recycler weiterhin geprüfte Informationen darüber, was tatsächlich bei ihnen ankommt.
Hersteller und Importeure betroffener Batterien sollten bereits jetzt Prozesse für die Erfassung und Bereitstellung der Passdaten aufsetzen. Sammel-, Behandlungs- und Recyclingbetriebe sollten planen, wie sie die Daten in Annahme, Lagerung und Demontage einbinden.
Wastes Service Group ist auf die Sammlung, den Transport und das Recycling von Altbatterien spezialisiert, einschließlich Traktions- und Industriebatterien, in Polen und der gesamten EU. Sprechen Sie uns an, wir bereiten Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vor.
Ab wann ist der Batteriepass Pflicht?
Ab dem 18. Februar 2027 für Traktionsbatterien, LV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh.
Brauchen Gerätebatterien einen Batteriepass?
Nein. Gerätebatterien und Starterbatterien (SLI) sind von der Pflicht ausgenommen.
Enthält der Batteriepass Angaben zum Gesundheitszustand?
Ja. Daten zur einzelnen Batterie, darunter der State of Health, werden während der Nutzung aktualisiert. Zugriff darauf haben jedoch nur Personen mit berechtigtem Interesse.

24/9/26
Die Wastes Service Group wurde von TÜV NORD Polska nach PN-EN ISO 14001:2015 zertifiziert.

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12/10/26
Ab dem 18. Februar 2027 benötigen alle in der EU in Verkehr gebrachten Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge, LV-Batterien (z. B. für E-Bikes und E-Scooter) sowie Industriebatterien mit mehr als 2 kWh einen digitalen Batteriepass.