
Juli 2026. Meist wird sie als Verbraucherthema diskutiert. Für die Entsorgungs- und Recyclingbranche verändert sie jedoch, wie viele Elektrogeräte wann und in welchem Zustand am Ende ihres Lebenszyklus ankommen.
Die Umsetzung verläuft in der EU unterschiedlich schnell. In Polen etwa befand sich das Umsetzungsgesetz im August 2026 noch in der Konsultation.
Eine längere Lebensdauer bedeutet nicht weniger Verantwortung am Lebensende. Sie verändert jedoch die Abfallströme:
Das Recht auf Reparatur ist Teil eines größeren Regelwerks. Zusammen mit der erweiterten Herstellerverantwortung, der EU-Batterieverordnung und dem Critical Raw Materials Act entsteht ein System, in dem Hersteller vom Inverkehrbringen bis zum Lebensende für ihr Produkt verantwortlich sind. Für Entsorgungsunternehmen bedeutet das neue Pflichten, aber auch eine neue Ökonomie der Geräte- und Materialströme.
Wastes Service Group übernimmt die Sammlung und das Recycling von Elektroaltgeräten und Altbatterien und unterstützt Hersteller und Vertreiber in Polen und der gesamten EU bei der Erfüllung ihrer Pflichten. Sprechen Sie uns an, wir bereiten Ihr Unternehmen auf die Änderungen vor.
Seit wann gilt das Recht auf Reparatur in der EU?
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 ist am 30. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 31. Juli 2026 umsetzen.
Welche Geräte sind betroffen?
Unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays, Server, Smartphones, Tablets und LV-Batterien.
Verringert das Recht auf Reparatur die Menge an Elektroschrott?
Langfristig kann es das Wachstum bremsen. Vor allem verändert es aber Zusammensetzung und Zeitpunkt der Geräte, die in Sammlung und Recycling gelangen.

12/10/26
Vom 6. bis 8. Oktober 2026 waren die Teams von Wastes Service Group und Green Recovery auf der POLECO in Posen vertreten, einer der wichtigsten Fachmessen für Umweltschutz und Abfallwirtschaft in Mittel- und Osteuropa.