28/5/2026

Recht auf Reparatur: Was die EU-Richtlinie für Elektroschrott und Recycling bedeutet

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur ist am 30. Juli 2024 in Kraft getreten, die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endete am 31.

Juli 2026. Meist wird sie als Verbraucherthema diskutiert. Für die Entsorgungs- und Recyclingbranche verändert sie jedoch, wie viele Elektrogeräte wann und in welchem Zustand am Ende ihres Lebenszyklus ankommen.

Die wichtigsten Pflichten im Überblick

  • Reparatur auch nach Ablauf der Gewährleistung: Hersteller bestimmter Produkte, darunter Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays, Server, Smartphones, Tablets und LV-Batterien (z. B. für E-Bikes), müssen eine Reparatur anbieten.
  • Verlängerung der Gewährleistung um 12 Monate, wenn sich Verbraucher im Gewährleistungsfall für die Reparatur statt für einen Austausch entscheiden.
  • Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen zu angemessenen Preisen, für die in den Ökodesign-Vorschriften festgelegten Zeiträume (für viele Produktgruppen 7 bis 10 Jahre).
  • Verbot von Reparaturhindernissen, etwa das Blockieren von Ersatzteilen unabhängiger Anbieter oder die Ablehnung einer Reparatur, weil das Gerät zuvor von einer freien Werkstatt repariert wurde.
  • Ein Europäisches Formular für Reparaturinformationen und eine europäische Online-Plattform für die Suche nach Reparaturbetrieben.

Die Umsetzung verläuft in der EU unterschiedlich schnell. In Polen etwa befand sich das Umsetzungsgesetz im August 2026 noch in der Konsultation.

Längere Nutzung, veränderte Abfallströme

Eine längere Lebensdauer bedeutet nicht weniger Verantwortung am Lebensende. Sie verändert jedoch die Abfallströme:

  • Geräte kommen später an: Viele durchlaufen vor der Entsorgung zunächst Reparatur oder Refurbishment.
  • Bauteile gewinnen an Wert: Die Ersatzteilgewinnung aus nicht mehr reparierbaren Geräten wird wirtschaftlich relevanter.
  • Wiederverwendung braucht Vorsortierung: Gesammelte Geräte müssen in reparierbar und recycelbar getrennt werden.
  • Die Art der Sammlung zählt: Unbeschädigt erfasste Geräte behalten ihren Wert für die Wiederverwendung.

Produktverantwortung über den gesamten Lebenszyklus

Das Recht auf Reparatur ist Teil eines größeren Regelwerks. Zusammen mit der erweiterten Herstellerverantwortung, der EU-Batterieverordnung und dem Critical Raw Materials Act entsteht ein System, in dem Hersteller vom Inverkehrbringen bis zum Lebensende für ihr Produkt verantwortlich sind. Für Entsorgungsunternehmen bedeutet das neue Pflichten, aber auch eine neue Ökonomie der Geräte- und Materialströme.

Wastes Service Group übernimmt die Sammlung und das Recycling von Elektroaltgeräten und Altbatterien und unterstützt Hersteller und Vertreiber in Polen und der gesamten EU bei der Erfüllung ihrer Pflichten. Sprechen Sie uns an, wir bereiten Ihr Unternehmen auf die Änderungen vor.

FAQ

Seit wann gilt das Recht auf Reparatur in der EU?

Die Richtlinie (EU) 2024/1799 ist am 30. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 31. Juli 2026 umsetzen.

Welche Geräte sind betroffen?

Unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays, Server, Smartphones, Tablets und LV-Batterien.

Verringert das Recht auf Reparatur die Menge an Elektroschrott?

Langfristig kann es das Wachstum bremsen. Vor allem verändert es aber Zusammensetzung und Zeitpunkt der Geräte, die in Sammlung und Recycling gelangen.

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